Flugplatzzulassung

Der Flugplatz ist als Sonderlandeplatz zugelassen für

  1. Segelflugzeuge
  2. Motorsegler
  3. Luftsportgeräte, ausgenommen Personenfallschirme
  4. Flugzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW) von 2000 kg
  5. Flugmodelle, die nicht der Verkehrszulassungspflicht nach §6 LuftVZO unterliegen

Die Nutzung mit Motorflugzeugen darf nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betreibers, der Flugplatzgemeinschaft Ith e.V., erfolgen (PPR).