Flugplatzzulassung
Der Flugplatz ist als Sonderlandeplatz zugelassen für
- Segelflugzeuge
- Motorsegler
- Luftsportgeräte, ausgenommen Personenfallschirme
- Flugzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW) von 2000 kg
- Flugmodelle, die nicht der Verkehrszulassungspflicht nach §6 LuftVZO unterliegen
Die Nutzung mit Motorflugzeugen darf nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betreibers, der Flugplatzgemeinschaft Ith e.V., erfolgen (PPR).